Mit modernsten Technologien führen wir kleinere und mittlere chirurgische Eingriffe aus. Bitte beachten Sie vor einem chirurgischen Eingriff die Informationen dazu.
Behandlungen, die nicht in unserer Kernkompetenz liegen, werden in Zusammenarbeit mit nahe stehenden Spezialisten durchgeführt.
Unser Leistungsspektrum:
Die schmerzstillende und beruhigende Wirkung von Lachgas (chemisch N2O) wurde bereits im 19. Jahrhundert entdeckt. Heute gilt Lachgas vor allem wegen seiner beruhigenden und angstlösenden Wirkung als hervorragendes Hilfsmittel bei der Behandlung von ängstlichen Patienten. In den USA und in etlichen anderen Ländern (England, Australien, Skandinavien) wenden über 50% der Zahnärzte Lachgas routinemässig an. Lachgas bewirkt ein Gefühl der Leichtigkeit und der Entspannung. Gleichzeitig mit der Angst nimmt auch die Schmerzempfindlichkeit ab, sodass eine Spritze für die lokale Betäubung kaum mehr wahrgenommen wird.
Nach Beendigung der Behandlung atmet der Patient noch einige Minuten reinen Sauerstoff. Danach ist die Wirkung von Lachgas vollständig aufgehoben. Der Patient kann die Praxis allein und mit klarem Kopf verlassen.
Lachgas ist ungeeignet für Patienten, deren Nasenwege nicht frei sind, und auch für kleine Kinder oder geistig Behinderte, die nicht bewusst durch die Nase atmen können. Ausserdem sollten Schwangere nach heutigem Wissensstand besser auf Lachgas verzichten. In seltenen Fällen kann Lachgas Übelkeit oder Erbrechen hervorrufen.
Die Reaktion eines Zahnes auf einen Unfall wird oft erst nach Monaten oder sogar Jahren ersichtlich: Der Nerv stirbt ab und der Zahn verfärbt sich dunkel. Und dabei sind oft gerade die besonders sichtbaren Frontzähne von einem Unfall betroffen.
Suchen Sie deshalb nach jedem Zahnunfall schnellstmöglich den Zahnarzt auf, denn das richtige Verhalten ermöglicht optimale Verhältnisse, um die Heilung und manchmal sogar den Erhalt des Zahnes zu gewährleisten:
Zahn belassen und möglichst rasch einen Zahnarzt aufsuchen.
Abgebrochenes Zahnstück suchen und in Wasser aufbewahren. Möglichst am gleichen Tag den Zahnarzt aufsuchen, damit er das abgebrochene Stück wieder ankleben und das ggf. freigelegte Nervengewebe versorgen kann.
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Dr. med. dent. Gisela Stutz AG